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   OVG Schleswig-Holstein, 08.06.1994 - 1 L 141/93   

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https://dejure.org/1994,6591
OVG Schleswig-Holstein, 08.06.1994 - 1 L 141/93 (https://dejure.org/1994,6591)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08.06.1994 - 1 L 141/93 (https://dejure.org/1994,6591)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08. Juni 1994 - 1 L 141/93 (https://dejure.org/1994,6591)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Futtergrundlage; Nebenerwerb; Rinderzucht; Landwirtschaftlicher Betrieb; Eigenlang; Pachtland

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 67.82

    Betriebseigenschaft - Landwirtschaftliche Nebenerwerbsstelle - Gewinnerzielung -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.06.1994 - 1 L 141/93
    Ein landwirtschaftlicher Betrieb - auch in der Form eines landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetriebes - nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB liegt nur vor, wenn es sich um ein auf Dauer gedachtes und auch lebensfähiges Unternehmen handelt (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.01.1967 - IV C 41.65 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 35), dessen Nachhaltigkeit gesichert ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 03.02.1989 - 4 B 14.89 -, BRS 49 Nr. 92; BVerwG, Urt. v. 11.04.1986 - 4 C 67.82 -, BRS 46 Nr. 75).

    Soweit eine Gewinnerzielungsabsicht und ein bei objektiver Betrachtung zu erwartender Gewinn als weiteres gewichtiges Indiz für die Nachhaltigkeit gelten, sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an die Betriebseigenschaft strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.04.1986 - 4 C 67.82 -, BRS 46 Nr. 75).

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.10.1991 - 1 L 69/91

    Beeinträchtigung öffentlicher Belange als Versagungsgrund für die Erteilung einer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.06.1994 - 1 L 141/93
    In aller Regel genügt eine landwirtschaftliche Betätigung, die ausschließlich oder weit überwiegend auf fremdem Grund und Boden verwirklicht wird, daher nicht den Voraussetzungen für eine Privilegierung i.S.d. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.04.1983 - 4 C 62.78 -, BRS 40 Nr. 76; Beschl. v. 22.12.1993 - 4 B 206.93 - Urt. des Senats v. 28.10.1991 - 1 L 69/91 - SchlHAnz 1993, S. 173).

    Umgekehrt hat das Indiz der Gewinnerzielung umso geringere Bedeutung, je größer die landwirtschaftliche Nutzfläche, je höher der Kapitaleinsatz und damit die Anzahl der Tiere und landwirtschaftlichen Maschinen ist (Urteil des Senats v. 28.10.1991, aaO).

  • BVerwG, 14.05.1969 - IV C 19.68

    Zulässigkeit von Fischerhütten im Außenbereich

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.06.1994 - 1 L 141/93
    Hierzu zählt neben der Möglichkeit der Gewinnerzielung der mehr oder minder dauernd gesicherte Zugriff auf die nutzbare Fläche, die in landwirtschaftlicher Weise Gegenstand der unmittelbaren Bodenertragsnutzung sein soll (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.05.1969 - IV C 19.68 -, BVerwGE 34, 1).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.01.1979 - 1 A 149/77
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.06.1994 - 1 L 141/93
    Soweit nach der Rechtsprechung eine "Erforderlichkeit" i.S.d. § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB auch in Fällen der Verhinderung von "Sozialbrachen" gegeben sein kann (vgl. Hess. VGH, Urt. v. 23.08.1974 - IV OE 67/73 -, BRS 28 Nr. 47; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 11.01.1979 - 1 A 149/77 -, BRS 35 Nr. 62), können sich die Kläger auch hierauf nicht berufen, da sie für ihre Rinder kein Ödland, sondern Grünlandflächen nutzen.
  • BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82

    Wyhl

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.06.1994 - 1 L 141/93
    Es widerspräche der Verpflichtung zur bundeskonformen Auslegung des Landesrechts (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.12.1985 - 7 C 65.82 -, BVerwGE 72, 300 (323 f.)), wenn auch solche Vorhaben, die nicht einem landwirtschaftlichen "Betrieb" i.S.v. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB dienen, genehmigungsfrei wären.
  • BVerwG, 19.06.1991 - 4 C 11.89

    Bauplanungsrecht: Privilegierung landwirtschaftlicher Gebäude nach § 35 Abs. 1

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.06.1994 - 1 L 141/93
    Innerhalb dieses Rahmens muß darauf geachtet werden, ob ein vernünftiger Landwirt - auch und gerade unter Berücksichtigung des Gebotes größtmöglicher Schonung des Außenbereiches - das Bauvorhaben mit etwa gleichem Verwendungszweck und mit etwa gleicher Gestaltung und Ausstattung für einen entsprechenden Betrieb errichten würde, wobei hinzukommen muß, daß das Vorhaben durch diese Zuordnung zu dem konkreten Betrieb auch äußerlich erkennbar geprägt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.06.1991 - 4 C 11.89 -, ZfBR 1991, 279).
  • BVerwG, 27.01.1967 - IV C 41.65

    Begriff des landwirtschaftlichen Betriebs i.S. von § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.06.1994 - 1 L 141/93
    Ein landwirtschaftlicher Betrieb - auch in der Form eines landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetriebes - nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB liegt nur vor, wenn es sich um ein auf Dauer gedachtes und auch lebensfähiges Unternehmen handelt (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.01.1967 - IV C 41.65 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 35), dessen Nachhaltigkeit gesichert ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 03.02.1989 - 4 B 14.89 -, BRS 49 Nr. 92; BVerwG, Urt. v. 11.04.1986 - 4 C 67.82 -, BRS 46 Nr. 75).
  • BVerwG, 03.02.1989 - 4 B 14.89

    Nebenerwerbsbetrieb - Eigentumsfläche - Pachtland - Reithalle

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.06.1994 - 1 L 141/93
    Ein landwirtschaftlicher Betrieb - auch in der Form eines landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetriebes - nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB liegt nur vor, wenn es sich um ein auf Dauer gedachtes und auch lebensfähiges Unternehmen handelt (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.01.1967 - IV C 41.65 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 35), dessen Nachhaltigkeit gesichert ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 03.02.1989 - 4 B 14.89 -, BRS 49 Nr. 92; BVerwG, Urt. v. 11.04.1986 - 4 C 67.82 -, BRS 46 Nr. 75).
  • BVerwG, 13.04.1983 - 4 C 62.78

    Wanderschäfer - Landwirtschaftlicher Betrieb - Vertrag - Flugplatz -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.06.1994 - 1 L 141/93
    In aller Regel genügt eine landwirtschaftliche Betätigung, die ausschließlich oder weit überwiegend auf fremdem Grund und Boden verwirklicht wird, daher nicht den Voraussetzungen für eine Privilegierung i.S.d. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.04.1983 - 4 C 62.78 -, BRS 40 Nr. 76; Beschl. v. 22.12.1993 - 4 B 206.93 - Urt. des Senats v. 28.10.1991 - 1 L 69/91 - SchlHAnz 1993, S. 173).
  • BVerwG, 29.08.1989 - 4 B 61.89

    Priviligierung - Unterstand - Weidehaltung - Weidewirtschaft - Interessen der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.06.1994 - 1 L 141/93
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt daher für eine Weidetierhaltung, die über eine Liebhaberei hinausgeht, aber noch nicht die Merkmale eines landwirtschaftlichen Betriebes erfüllt, eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB jedenfalls nur dann in Betracht, wenn die hierfür geltend gemachten Unterstände für die Weidetierhaltung in dem Sinne erforderlich sind, daß nur bei ihrem Vorhandensein eine Weidewirtschaft möglich ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.08.1989 - 4 B 61.89 -, BRS 49 Nr. 97).
  • BVerwG, 22.12.1993 - 4 B 206.93

    Nachhaltigkeit einer landwirtschaftlichen Betätigung - Nichtzulassung der

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.11.1991 - 1 L 27/91

    Drittanfechtung der für die Errichtung eines Stallgebäudes erteiliten

  • OVG Niedersachsen, 31.03.2009 - 1 LA 348/07

    Rechtfertigung der Genehmigung eines nicht privilegierten Viehunterstandes im

    Auch die Sonderregelungen für die Landwirtschaft (§ 5 BNatSchG) sprechen nicht für eine Bevorzugung von Weidetierhaltung (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 8.6.1994 - 1 L 141/93 -, juris).

    In jüngerer Zeit sind jedoch keine ohnehin Entscheidungen mehr bekannt geworden, die den Standpunkt des Klägers stützen (dagegen z.B. OVG Schleswig, Urt. v. 8.6.1994 - 1 L 141/93 -, juris; OVG Saarlouis, Beschl. v. 4.2.2002 - 2 Q 33/01 -, juris; VGH München, Urt. v. 19.5.2004 - 20 B 03.3187 -, juris).

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